Klasse

Fahrzeug(e)

Alter

Bemerkungen

Symbol für Führerscheinklasse B

B

Kraftfahrzeuge
  • zG von 3500kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
  • Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500kg

Alter: 17 / 18

*) Mindestalter von 17 Jahren beim Begleitenden Fahren, 18 Jahre beim Direkterwerb, schließt Klasse AM & L ein

Symbol für Führerscheinklasse B96

B96

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
  • zG Anhänger über 750kg
  • zG Fahrzeugkombination über 3500kg, aber max. 4250kg

Alter: 17 / 18

Erweiterung der Klasse B,
wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt,
keine Prüfung, aber Schulung

Symbol für Führerscheinklasse BE

BE

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
  • zG Anhänger über 750kg, jedoch maximal 3500kg
Anhängerregelung
  • Anhänger mit zG max. 3500kg
  • Zugfahrzeug mit zG max. 3500kg

Alter: 17 / 18

wie B, zudem:
Vorbesitz: B,
nur Praktische Prüfung

Symbol für Führerscheinklasse L

L

Zugmaschinen
  • für land-/ forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40km/h
  • mit Anhänger darf max. 25km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen / Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
  • bbH max. 25km/h
  • auch mit Anhänger

Alter: 16

Symbol für Führerscheinklasse T

T

Zugmaschinen
  • für land-/ forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 60km/h auch mit Anhänger
  • bis zum 18. Lebensjahr max. 40km/h auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen / Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
  • bbH max. 40km/h
  • auch mit Anhänger

Alter: 16

Symbol für Führerscheinklasse AM

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder
  • bbH max. 45km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotoren
  • Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder
  • bbH max. 45km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4kW bei Diesel-/ Elektromotoren
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (inkl. Quad)
  • bbH max. 45km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4kW bei Diesel-/ Elektromotoren
  • Leermasse max. 350kg

Alter: 16

Symbol für Führerscheinklasse A1

A1

Krafträder
  • Hubraum max. 125cm³
  • Leistung max. 11kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • Hubraum über 50cm³ (Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h
  • Leistung max. 15kW

Alter: 16

schließt Klasse AM ein

Symbol für Führerscheinklasse A2

A2

Krafträder
  • Leistung max. 35kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg

Alter: 18

Keine Theorieprüfung bei Aufstieg von A1 auf A2 (mind. 2 Jahre im Besitz von A1) erforderlich,
Praktische Prüfung ist Pflicht,

schließt Klasse AM & A1 ein

Symbol für Führerscheinklasse A

A

Krafträder
  • Hubraum über 50cm³ oder
  • bbH über 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Leistung über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • Hubraum über 50cm³ (Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45km/h
  • Leistung über 15kW

Alter: 20 / 21 / 24*

Keine Theorieprüfung bei Aufstieg von A2 auf A (mind. 2 Jahre im Besitz von A2) erforderlich,
Praktische Prüfung ist Pflicht,
*) Mindestalter von
- 20 bei Aufstieg von A2 auf A
- 24 beim Direkterwerb

schließt Klasse AM, A1 & A2 ein

Symbol für Führerscheinklasse Mofa

Mofa

Mofa
  • bbH max. 25km/h
  • einspurig
  • max. 50cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor)

Alter: 15